Gemeinderatsbericht vom 23. März 2026
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Stadt Schrozberg
Landkreis Schwäbisch Hall
Satzung über die Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2026
Aufgrund des § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14.02.2007 (GBl. Nr. 4, S. 135) in der Fassung der Gesetzesänderung vom 28. November 2017 hat der Gemeinderat am 25. Februar 2026 folgende Satzung beschlossen:
Satzung:
§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage 2026
Sonntag 14. Juni 2026 „Schrozberger Sommer“
Veranstaltungsort gesamtes Stadtgebiet Schrozberg
Samstag / Feiertag 3. Oktober 2026 DEUTSCHLANDFEST
Veranstaltungsort gesamtes Stadtgebiet Schrozberg
Die Verkaufsöffnung wird jeweils für die Zeit ab 12 Uhr bis 17 Uhr festgesetzt.
Ferner sind die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage zu beachten.
§ 2
Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist § 12 LadÖG zu beachten.
§ 3
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 15 LadÖG.
§ 4
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft.
Schrozberg, den 27. Februar 2026
ausgefertigt im Orginal
Jacqueline Förderer
Bürgermeisterin
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
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