Geltung des neuen Landesgaststättengesetzes seit 01.01.2026
Öffentliche Bekanntmachungen

Geltung des neuen Landesgaststättengesetzes seit 01.01.2026

 

1. Entgegennahme der Anzeigen durch die Gemeinden

Sowohl der Betrieb eines stehenden Gaststättengewerbes als auch der Betrieb eines

vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (bisherige Gestattung) oder im Reisegewerbe muss ab 01.01.2026 bei der Gemeinde nur noch angezeigt werden.

Das bisher rechtliche notwendige Genehmigungsverfahren nach dem Gaststättenrecht (Erlaubnis, Gestattung) entfällt somit ab diesem Zeitpunkt.

 

1.1 Stehendes Gaststättengewerbe, § 2 Abs. 1 LGastG neu

 

Hier ist gemäß Gewerbeanzeigenverordnung in Feld 18 die Betriebsart anzugeben und, falls geplant, eine Außenbewirtschaftung. Gleichzeitig mit der Anzeige ist der Unterrichtungsnachweis oder ein Abschlusszeugnis einer entsprechenden Ausbildung (Kopie) vorzulegen.

Die Anzeige hat mindestens 6 Wochen vor Beginn des Betriebs zu erfolgen.

 

1.2 vorübergehende Betriebe aus besonderem Anlass und Reisegewerbe, § 2 Abs. 2 LGastG neu

 

Die Anzeige ist in Textform zu erstatten. Es genügt auch eine einfache E-Mail. Es sind dazu folgende Angaben anzugeben:

Name der verantwortlichen Person sowie Angabe zu Firmierung/Verein ladungsfähige Anschrift Ort sowie Zeit und Dauer des besonderen Anlasses sowie Zeit, Dauer und Ausmaß der beabsichtigten Bewirtschaftung.

 

Die Anzeige muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Ausübung beim Bürgermeisteramt eingereicht werden.

 

Diese gesetzliche Änderung wurde vom Landesgesetzgeber erst im Dezember 2025 beschlossen.

Inzwischen hat die Stadt Schrozberg neue Informationen bezüglich der Umsetzung der Gesetzesänderung erhalten und speziell für die unter 1.2 aufgeführten vorrübergehenden Betrieb aus besonderem Anlass (vorher Gestattung) ein Formular erstellt. Dieses finden Sie auf der Homepage der Stadt Schrozberg oder zur Abholung in Zimmer 106.

 

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Satzung über die Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2026

Stadt Schrozberg

Landkreis Schwäbisch Hall

 

Satzung über die Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2026  

Aufgrund des § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14.02.2007 (GBl. Nr. 4, S. 135) in der Fassung der Gesetzesänderung vom 28. November 2017 hat der Gemeinderat am 25. Februar 2026 folgende Satzung beschlossen: 

Satzung:

                                                                                                                                              

§ 1

 

Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage 2026

 

Sonntag 14. Juni 2026  „Schrozberger Sommer“

Veranstaltungsort gesamtes Stadtgebiet Schrozberg

 

Samstag / Feiertag 3. Oktober 2026 DEUTSCHLANDFEST

Veranstaltungsort gesamtes Stadtgebiet Schrozberg

 

Die Verkaufsöffnung wird jeweils für die Zeit ab 12 Uhr bis 17 Uhr festgesetzt.

                                                                                                            

Ferner sind die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage zu beachten.

 

 

§ 2

Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

 

Bei Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist § 12 LadÖG zu beachten.

 

 

§ 3

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

 

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 15 LadÖG.

 

 

§ 4

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft.

 

 

Schrozberg, den 27. Februar 2026

 

ausgefertigt im Orginal

Jacqueline Förderer

Bürgermeisterin

 

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

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Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

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  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
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  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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