Wir suchen Sie – als stellvertretende Hauptamtsleitung (m,w,d)
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Die Asiatische Hornisse breitet sich trotz umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen des Landes weiter in Baden-Württemberg aus.
Sichtungen von Einzeltieren und insbesondere Nester sollen weiterhin ausschließlich über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt gemeldet werden. Dies kann über die Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) oder über die kostenloste „Meine Umwelt-App“ erfolgen:
QR-Code Meldeplattform
Asiatische Hornisse QR-Code Meine Umwelt-App
Die Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim prüft die eingehenden Meldungen und gibt bei Nestfunden den Meldenden weitere Instruktionen und unterstützt bei der Vermittlung von sachkundigen Personen für die Nestentfernung.
Für die Beseitigung von Primärnestern im Frühjahr hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Finanzmittel zur Verfügung gestellt, welche durch den Landesverband Badischer Imker e.V. verwaltet werden. So können pro Entfernung eines Primärnestes durch eine sachkundige Person 60 Euro auf Nachweis ausgezahlt werden. Nester mit Arbeiterinnen sollten ausschließlich von sachkundigen Personen mit Schutzausrüstung entfernt werden, da eine Stichgefahr droht!
Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse und wie sich die Art von heimischen Insekten unterscheiden lässt, finden sich auf der Homepage der LUBW https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse sowie mit weiteren Details zu Nestern und der Nestentfernung auf der Homepage der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim unter https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/vespavelutina.
Alle relevanten Informationen zur Asiatischen Hornisse finden Sie auch auf einem kompakten Informationsblatt der Landesanstalt für Bienenkunde unter https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/fileadmin/einrichtungen/bienenkunde/PDF/Vespa_Velutina/Flyer_DinA5-Velutina_LAB_final.pdf
Erste Ergebnisse der Bestands- und Potentialanalyse für die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Schrozberg vorgestellt Im Dezember 2023 stimmte der
Im Rahmen des Jacobifestes findet auch 2026 wieder der beliebte Jacobi-Markt statt. Rund um den idyllischen Schafsee und entlang des Zugangs zum Festgelände entsteht vom 18. bis 20. Juli 2026 eine stimmungsvolle Marktmeile mit besonderem Flair. Freuen dürfen sich die Besucherinnen und Besucher auf ein vielfältiges Angebot mit handgefertigten Produkten, originellen Einzelstücken und sorgfältig ausgewählten Waren.
Für den Jacobi-Markt 2026 suchen wir motivierte Ausstellerinnen und Aussteller, die mit kreativen, regionalen oder nachhaltigen Produkten zum besonderen Charakter des Marktes beitragen möchten. Sie bieten Selbstgemachtes, Kunsthandwerk, Dekoratives, Nützliches oder besondere Geschenkideen an? Dann laden wir Sie herzlich ein, Teil dieses traditionsreichen Marktes zu werden.
Auch reine Informationsstände sind herzlich willkommen. Vereine, Initiativen oder Organisationen, die ihre Arbeit vorstellen und mit Besucherinnen und Besuchern ins Gespräch kommen möchten, können sich ebenfalls gerne bewerben
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit Kontaktdaten sowie einer kurzen Beschreibung Ihres Angebots an:
Per Post:
Stadt Schrozberg
z. Hd. Manuela Schlecht
Krailshausener Str. 15
74575 Schrozberg
Oder per E-Mail:
manuela.schlecht@schrozberg.de
Wir freuen uns auf vielfältige Bewerbungen und darauf, gemeinsam einen lebendigen und attraktiven Jacobi-Markt 2026 zu gestalten!
Stadtkämmerin Carmen Kloß verabschiedet Mit einem besonderen Moment endete die vergangene Sitzung des Schrozberger Gemeinderats: Nach der Verabschiedung des Haushaltsplans
Stadt Schrozberg
Landkreis Schwäbisch Hall
Satzung über die Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2026
Aufgrund des § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14.02.2007 (GBl. Nr. 4, S. 135) in der Fassung der Gesetzesänderung vom 28. November 2017 hat der Gemeinderat am 25. Februar 2026 folgende Satzung beschlossen:
Satzung:
§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage 2026
Sonntag 14. Juni 2026 „Schrozberger Sommer“
Veranstaltungsort gesamtes Stadtgebiet Schrozberg
Samstag / Feiertag 3. Oktober 2026 DEUTSCHLANDFEST
Veranstaltungsort gesamtes Stadtgebiet Schrozberg
Die Verkaufsöffnung wird jeweils für die Zeit ab 12 Uhr bis 17 Uhr festgesetzt.
Ferner sind die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage zu beachten.
§ 2
Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist § 12 LadÖG zu beachten.
§ 3
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 15 LadÖG.
§ 4
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft.
Schrozberg, den 27. Februar 2026
ausgefertigt im Orginal
Jacqueline Förderer
Bürgermeisterin
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Für zwei Bebauungspläne für Bartenstein wurde der Auslegungsbeschluss gefasst Zum einen soll in Bartenstein ein Gewerbegebiet mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet
Drei Tagesordnungspunkte drehten sich rund um’s Wasser und die Entsorgung Dabei stimmte der Gemeinderat zunächst der 12. Satzung zur Änderung
Stadt Schrozberg stellt Antrag für Fördermittel zur Sanierung der Sportanlagen Schon seit einigen Jahren ist der schlechte Zustand der Sportanlagen