Gemeinderatsbericht vom 23. Juni 2026

Gemeinderat beschließt die Endfassung des Kommunalen Wärmeplans für die Stadt Schrozberg

In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Schrozberg die Endfassung des Kommunalen Wärmeplans einstimmig bei zwei Enthaltungen festgestellt. Grundlage der Wärmeplanung sind das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sowie das bundesweite Wärmeplanungsgesetz. Beide Gesetze verpflichten Kommunen, einen Kommunalen Wärmeplan zu erstellen und diesen regelmäßig fortzuschreiben. Die Stadt Schrozberg hat die Planung dabei bereits freiwillig vor Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung eingeleitet. Zu Gast in der vergangenen Sitzung war nun erneut Frau Stengel-Mack, Projektleiterin Wärmeplanung bei der EnBW ODR AG. Sie erläuterte, dass der Planentwurf vom 4. Mai bis 12. Juni 2026 öffentlich auslag. Innerhalb der Auslegungsfrist ging eine Stellungnahme ein, die im Rahmen der Abwägung geprüft wurde und zu kleineren Anpassungen am Entwurf führte. Der Kommunale Wärmeplan der Stadt Schrozberg wird nun einschließlich der erforderlichen Daten an das Land Baden-Württemberg übermittelt. Damit erfüllt die Stadt Schrozberg die gesetzlichen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung nach geltendem Landesrecht.

Gemeinderat berät erneut über die Regelungen für die Schrebergärten

In seiner Sitzung vom 20. November 2025 hatte der Gemeinderat eine neue Gartenordnung sowie ein erhöhtes Pachtentgelt für die städtischen Schrebergärten beschlossen. Im Anschluss daran führte die Verwaltung Gespräche mit allen Pächterinnen und Pächtern, um die neuen Regelungen vorzustellen und zu erläutern. Diese Gespräche haben gezeigt, dass einige Punkte einer Nachbesserung bedürfen. Während bei einem Teil der Pächterinnen und Pächter die bestehende Situation weitgehend in Ordnung war, hatten andere zu viele bauliche Anlagen auf ihren Parzellen errichtet. In diesen Fällen wurde ein Rückbau gefordert, dem die Betroffenen überwiegend zugestimmt haben. Ein einheitlicher Kritikpunkt aller Pächterinnen und Pächter war jedoch die Höhe des neuen Pachtbetrages, den viele als nicht tragbar empfanden. Bisher wurden pauschale Beträge je Parzelle erhoben, unabhängig von der jeweiligen Fläche. Die Verwaltung schlug nun vor, den Pachtbetrag künftig auf Grundlage der tatsächlichen Parzellengrößen zu berechnen. Hierzu werden die Flächen mittels GPS-Messstab ermittelt. Nach dem Bundeskleingartengesetz darf der Pachtpreis auf höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht angehoben werden. Die Stadtverwaltung empfahl eine Erhöhung auf das Dreifache des bisherigen Durchschnittspreises, was einem neuen Pachtpreis von 0,45 € pro Quadratmeter und Jahr entspricht. Die Gesamtpachteinnahmen würden sich damit auf voraussichtlich rund 7.100 € jährlich erhöhen – eine Annäherung an die tatsächlichen Bewirtschaftungskosten. Diesem Beschlussvorschlag stimmte der Gemeinderat mehrheitlich zu. Ein weiterer häufig genannter Kritikpunkt betraf die Abrechnung des Wasserverbrauchs. Bisher wurde der an den geeichten Wasseruhren – je eine pro Gartenanlage – abgelesene Verbrauch gleichmäßig auf alle Pächterinnen und Pächter aufgeteilt. Künftig soll auch hier die Grundstücksgröße als Verteilungsmaßstab herangezogen werden, sodass größere Parzellen anteilig mehr belastet werden als kleinere. Darüber hinaus wird die bisherige Regelung zur maximalen Größe von Gewächshäusern angepasst. Die Pachtordnung sah bislang eine Obergrenze von 6 m² vor, diese wurde nun auf 12 m² angehoben. Nach Wortmeldungen und Fragen aus der Runde schloss sich der Gemeinderat diesen beiden letzten Beschlussvorschlägen der Verwaltung einstimmig an.

Gemeinderat berät über Maßnahmen aus dem Haushaltskonsolidierungskomitee

Bereits zum zweiten Mal wurden nun im Gemeinderat über Maßnahmen diskutiert und beraten, welche im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierungskomitees erarbeitet wurden.

Erneut beraten wurde dabei ein in letzter Sitzung vertagter Punkt, der mögliche Verkauf von Waldflächen, um hier vor allem die laufenden Kosten zu reduzieren. Nach intensiver Diskussion wurde der Vorschlag der Verwaltung, diese mit den Vorbereitungen eines Verkaufs zu beauftragen, mehrheitlich abgelehnt.

Mehrheitlich zugestimmt hat das Gremium einer neuen Benutzungsgebührenordnung für den Lesetreff, welche demnach zum 01.09.2026 in Kraft treten wird. Zukünftig wird nun eine jährliche Gebühr für Erwachsene mit Wohnsitz in Schrozberg ab dem 18. Lebensjahr erhoben, hier werden 15 € fällig. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können kostenlos das Angebot nutzen. Für Personen ab 18 Jahren, die keinen Wohnsitz in Schrozberg haben werden 20 € fällig. Außerdem wurde die Säumnisgebühr angepasst, diese soll nun anstatt 0,25 € pro Medium und Woche 0,50 € pro Medium und Woche betragen. Die gesamte Benutzungsgebührenordnung wurde bereits im Mitteilungsblatt vom 03. Juli 2026 veröffentlicht.

Ein weiterer Punkt waren die Elternbeiträge für die kommunale Ferienbetreuung, hier wurde die Gebühr für die Betreuung in den Sommerferien auf 25 € je Kind und Betreuungswoche festgesetzt. Ab den Herbstferien wird die Gebühr auf 50 € je Kind und Betreuungswoche festgesetzt. Zum 1. August 2026 tritt der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Grundlage hierfür ist das Ganztagsförderungsgesetz. Der Anspruch umfasst eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Werktagen pro Woche und gilt an 48 von 52 Wochen im Jahr – also auch in den Schulferien, mit Ausnahme von 20 festgelegten Schließtagen. Für die Ferienbetreuung in Schrozberg, die in den Sommerferien montags bis donnerstags von 7 bis 15 Uhr und freitags von 7 bis 13 Uhr angeboten wird, ergeben sich ab dem Sommer 2026 Änderungen bei der Buchung und den Gebühren: Bisher konnte die Betreuung tageweise für 5,00 € pro Kind gebucht werden. Da dies in der Abwicklung aufwendig ist und viele Nachbarkommunen bereits zur Wochenbuchung übergegangen sind, wird künftig eine Wochengebühr von 25,00 € pro Kind erhoben. Ab dem Schuljahr 2026/2027 – erstmals für die Herbstferien 2026 – ist geplant, die Ferienbetreuung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zu organisieren. In diesem Zuge sollen die Gebühren an die der beteiligten Kommunen angeglichen werden. Vorgesehen ist eine einheitliche Gebühr von 50,00 € pro Kind und Betreuungswoche, vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung mit den Partnerkommunen.

Als weiterer Tagesordnungspunkt ging es erneut um die Elternbeiträge für kommunale Angebote im Rahmen der Ganzstagesbetreuung. Bisher wurde an der Schrozberger Schule eine Frühbetreuung ab 7.00 bis 8.40 Uhr angeboten mit Gebührensätzen von 12,50 € für Familien mit einem Kind unter 18 Jahren bis 2,00 € für Familien mit vier Kindern unter 18 Jahren. Des Weiteren wird eine Mittagsbetreuung und eine Nachmittagsbetreuung angeboten, die bisher kostenfrei in Anspruch genommen werden konnte. Angesichts steigender Personal- und Sachkosten sowie der wachsenden Inanspruchnahme der Betreuungsangebote hat die Verwaltung die Elternbeiträge einer grundlegenden Überprüfung unterzogen. Die Betreuung wird an fünf Werktagen angeboten, welche insgesamt 20,75 Betreuungsstunden pro Woche ergeben, aufgeteilt in bis zu 18 buchbare Einheiten. Der Gemeinderat folgte mit seinem Beschluss mehrheitlich folgendem Gebührenvorschlag:

Montag bis Freitag

07.00 Uhr – max. 08.40 Uhr              Frühbetreuung                       1 Einheit (max. 5 Einheiten/Woche)

12.10 Uhr – 12.55 Uhr             Mittagsbetreuung                   1 Einheit (max. 5 Einheiten/Woche)

Montag bis Donnerstag

12.55 Uhr – 15.05 Uhr             Nachmittagsbetreuung          2 Einheiten (max. 8 Einheiten/Woche)

Gebühren Betreuung

bis 2 Einheiten/Woche           10,00€/Monat

bis 5 Einheiten/Woche           25,00€/Monat

bis 10 Einheiten/Woche          50,00€/Monat

bis 12 Einheiten/Woche          60,00€/Monat

bis 15 Einheiten/Woche          70,00€/Monat

bis 18 Einheiten/Woche          85,00€/Monat

Anmeldungen sind verbindlich für ein Schuljahr.

 

Unter Tagesordnungspunkt 12 wurde dann über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze rückwirkend ab 01.01.2026 und 01.01.2027 sowie über den Erlass der Satzung über die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer beraten. Der Gemeinderat hatte bereits im November 2024 im Zuge der Grundsteuerreform die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer ab dem Jahr 2025 festgelegt. Ziel war eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform, sodass die Gesamteinnahmen der Stadt trotz neuer Berechnungsgrundlagen unverändert bleiben. Inzwischen zeigt sich, dass die tatsächlich vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge niedriger ausfallen als ursprünglich angenommen. Dadurch würden die geplanten Einnahmen mit den bisherigen Hebesätzen nicht erreicht. Um die angestrebte Aufkommensneutralität sicherzustellen, hat der Gemeinderat beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2026 anzupassen. Sie betragen künftig 620 v.H. für die Grundsteuer A (bisher 590 v.H.) und 520 v.H. für die Grundsteuer B (bisher 470 v.H.). Bereits bei der Einführung der Grundsteuerreform wurde darauf hingewiesen, dass es trotz insgesamt gleichbleibender Einnahmen zu Belastungsverschiebungen kommen kann. Während einige Grundstückseigentümer künftig mehr Grundsteuer zahlen, werden andere entlastet. Angesichts der angespannten Haushaltslage plant die Stadt außerdem, die Hebesätze ab dem 1. Januar 2027 erneut anzuheben. Vorgesehen sind dann 660 v.H. für die Grundsteuer A, 550 v.H. für die Grundsteuer B sowie 365 v.H. für die Gewerbesteuer. Mit der Erhöhung der Gewerbesteuer wird sich Schrozberg dem Durchschnitt im Landkreis annähern. Mehrheitlich stimmt das Gremium diesem Vorschlag zu. Die entsprechenden Satzungen wurden bereits im Mitteilungsblatt „Unter Uns“ vom 26. Juni 2026 veröffentlicht.

Betrieb in der Kinderkrippe Farbenspiel wird auf zwei Gruppen reduziert

Bereits in der Sitzung vom 23. April 2026 hatte sich das Gremium eingehend mit der örtlichen Kindergartenbedarfsplanung befasst. Damals wurde die Beschlussempfehlung der Verwaltung zur künftigen Entwicklung der Kinderkrippe Farbenspiel auf Antrag vertagt, um zunächst weitere Anmeldungen abzuwarten. In der Zwischenzeit haben sich die Mitarbeiterinnen der Kinderkrippe Farbenspiel, der Elternbeirat sowie weitere Unterstützerinnen und Unterstützer mit großem Engagement um neue Anmeldungen bemüht. Diese Bemühungen haben zu weiteren Anmeldungen geführt. Die Kinderzahl übersteigt jedoch nicht die Höchstgrenze für einen zweigruppigen Betrieb. Die Verwaltung hatte nun deshalb die Stilllegung der dritten Gruppe vorgeschlagen. Ausschlaggebend dafür sind zwei Faktoren: Zum einen die Personalsituation – für den Kindergarten Haus am See wird nach wie vor eine pädagogische Fachkraft für die Zeit nach den Sommerferien gesucht. Zum anderen die finanzielle Entwicklung, die eine wirtschaftlich tragfähige Auslastung der Einrichtungen erfordert. Mehrheitlich schloss sich das Gremium diesem Vorschlag an.

Kurz berichtet:

  • Bereits im März 2025 wurde der Gemeinderat über Sanierungsmaßnahmen am Kirchturm in Riedbach Laut Ausscheidungsurkunde hat die Stadt Schrozberg einen Anteil von 1/3 der Kosten für die Instandhaltung des Turmes, der Uhr und der Glocke zu tragen. Nach erfolgter Submission wurde nun eine höhere Kostenberechnung von Seiten der Kirche vorgelegt. Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Beratung einem im Gegensatz zum Haushaltsplan festgelegten höheren Kostenanteil zu.
  • Die Stadt Schrozberg nimmt an der Bündelausschreibung zur Klärschlammentsorgung mit Phosphorrückgewinnung durch die Stadt Crailsheim teilt, so lautete der einstimmige Beschluss des Gremiums.
  • Zwei Vergaben wurden beraten und beschlossen: Den Rückbau und die Entsorgung der alten Öltanks der Schule Schrozberg erledigt demnach die Firma Ihla aus Karlsruhe, Kosten ca. 9.300 €. Den Endausbau der Kälberbacher Straße im Industriegebiet übernimmt die Firma Schneider & Sohn aus Gammesfeld zu einem Angebotspreis von rund 30.000 €.
  • Ein Einwand gegen eine Formulierung im Protokoll vom 26.02.2026 wurde in der Sitzung behandelt. Hier wurde von einem Stadtrat die Ergänzung eines Protokolls um einen Begriff beantragt. Mehrheitlich folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung auf die beantragte Ergänzung zu verzichten. Das Protokoll gibt bereits mit der bestehenden Formulierung den Sachverhalt und auch den für den Beratungsverlauf wesentlichen Inhalt korrekt wieder.
  • Drei Bauanträgen standen auf der Tagesordnung des Gemeinderates: Den Bauantrag zur Erweiterung eines Technikgebäudes in der Molkereistraße nahm er dabei zur Kenntnis. Sein Einvernehmen erteilte der Gemeinderat der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhaues für Betriebsleiter in Kleinbärenweiler und dem Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle in Krailshausen.
  • Sechs Spenden wurden vom Gemeinderat per Beschluss angenommen: Freuen über Geld- oder Sachspenden darf sich dabei der Lesetreff, der Kindergarten Haus am See, der Kindergarten Vogelnest in Leuzendorf, das Freibad und Beschäftigten der Stadt Schrozberg, welche im Rahmen des „Schrozberger Sommers“ tätig waren, mit einem WM-Trikot ausgestattet wurden. Herzlichen Dank auch von dieser Stelle für diese Geld- und Sachspenden an die Freibadfreunde Schrozberg, die Raiffeisenbank Schrozberg-Rot am See eG und die Firma Hakro.
  • Zwei Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung vom 18. Mai 2026 hatte Bürgermeisterin Förderer bekannt zu geben: Einem Versetzungsantrag einer Mitarbeiterin wurde zugestimmt. Weiter wurde ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer vom Gemeinderat abgelehnt.
  • Die Konrad-Biesalski-Schule hat die Außenklasse in der Schule Schrozberg zum 31.07.2026 gekündigt, über die Entwicklung informierte Bürgermeisterin Förderer das Gremium.
  • Eine neue Mitarbeiterin wurde kürzlich willkommen geheißen und darüber auch der Gemeinderat informiert: Leslie Reinhard hat am 01.06.2026 die Stelle der Kinder- und Jugendkoordination angetreten.
  • Über den Fortgang eines Klageverfahrens wegen der Kommunalwahl gab Bürgermeisterin Förderer ein kurzes Update an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Das Verwaltungsgericht hat hier weitere Unterlagen angefordert, welche nun eingereicht wurden.
  • Bürgermeisterin Förderer berichtete kurz über den Stand der Sommerferienbetreuung. Zum Zeitpunkt der Sitzung fehlten noch volljährige Betreuungskräfte – zwischenzeitlich konnten genug Kräfte gewonnen werden.
  • Die Umstellung des Einsatzstellenfunks bei der Feuerwehr Schrozberg ist nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderates zur Beschaffung erfolgt.
  • Über den aktuellen Stand der Flüchtlingsentwicklung gab Bürgermeisterin Förderer einen kurzen Überblick: Nach Zuweisung einer Familie in extra dafür angemietete Wohnung sind bislang keine weiteren Zuweisungen angekündigt. In der jüngeren Zeit erfolgten nun bereits drei Abschiebungen, dadurch ist eine Wohnung frei geworden. Dort musste nun kürzlich eine sich obdachlos meldende Person samt Kind eingewiesen werden.
  • Keine erfreulichen Nachrichten hatte Bürgermeisterin Förderer bei den Anträgen zur Förderrichtlinie Wasserwirtschaft: Hier ging es um den Antrag für die Regenrückhaltung in Zell, für den Antrag für den Absatzschacht des Überlaufbeckens in Könbronn und die Stilllegung der Kläranlage Riedbach, für die alle keine Fördermittel zur Verfügung stehen. Dafür durfte sich die Flurneuordnung Spielbach für die 2. Tranche über eine Förderung freuen.
  • Termine gab es bekannt zu geben: Das Stadtradeln vom 29.06.2026 bis zum 19.07.2026, das Jacobi-Fest vom 17.07. bis 20.07.2026 und die nächste Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 23.07.2026.

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Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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