Geltung des neuen Landesgaststättengesetzes seit 01.01.2026

Geltung des neuen Landesgaststättengesetzes seit 01.01.2026

 

1. Entgegennahme der Anzeigen durch die Gemeinden

Sowohl der Betrieb eines stehenden Gaststättengewerbes als auch der Betrieb eines

vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (bisherige Gestattung) oder im Reisegewerbe muss ab 01.01.2026 bei der Gemeinde nur noch angezeigt werden.

Das bisher rechtliche notwendige Genehmigungsverfahren nach dem Gaststättenrecht (Erlaubnis, Gestattung) entfällt somit ab diesem Zeitpunkt.

 

1.1 Stehendes Gaststättengewerbe, § 2 Abs. 1 LGastG neu

 

Hier ist gemäß Gewerbeanzeigenverordnung in Feld 18 die Betriebsart anzugeben und, falls geplant, eine Außenbewirtschaftung. Gleichzeitig mit der Anzeige ist der Unterrichtungsnachweis oder ein Abschlusszeugnis einer entsprechenden Ausbildung (Kopie) vorzulegen.

Die Anzeige hat mindestens 6 Wochen vor Beginn des Betriebs zu erfolgen.

 

1.2 vorübergehende Betriebe aus besonderem Anlass und Reisegewerbe, § 2 Abs. 2 LGastG neu

 

Die Anzeige ist in Textform zu erstatten. Es genügt auch eine einfache E-Mail. Es sind dazu folgende Angaben anzugeben:

Name der verantwortlichen Person sowie Angabe zu Firmierung/Verein ladungsfähige Anschrift Ort sowie Zeit und Dauer des besonderen Anlasses sowie Zeit, Dauer und Ausmaß der beabsichtigten Bewirtschaftung.

 

Die Anzeige muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Ausübung beim Bürgermeisteramt eingereicht werden.

 

Diese gesetzliche Änderung wurde vom Landesgesetzgeber erst im Dezember 2025 beschlossen.

Inzwischen hat die Stadt Schrozberg neue Informationen bezüglich der Umsetzung der Gesetzesänderung erhalten und speziell für die unter 1.2 aufgeführten vorrübergehenden Betrieb aus besonderem Anlass (vorher Gestattung) ein Formular erstellt. Dieses finden Sie auf der Homepage der Stadt Schrozberg oder zur Abholung in Zimmer 106.

 

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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