Kurz berichtet:

  • Bereits mehrere Male hat der Gemeinderat sich mit einem vorhabenbezogenen Bebauungs- und Erschließungsplan „Hofgut Hachtelwiesen“ beschäftigt. In der Dezember-Sitzung wurden die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einstimmig beschlossen. Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die sukzessive Umsiedlung einer landwirtschaftlichen Hofstelle im Gewann „Oberloh“ in das Gewann „Hachtelwiesen“ in Schrozberg ermöglicht werden.
  • Dem Bauantrag zur Errichtung einer Außensauna im Schrozberger Stadtgebiet erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.
  • Zum Jahresende durfte sich die Kinderkrippe „Farbenspiel“ über eine Spende in Höhe von 100 € von der Firma Karl Schmidt GmbH freuen. Freude darüber herrschte auch im Gemeinderat, einstimmig wurde beschlossen diese Spende anzunehmen.
  • Bürgermeisterin Förderer informierte die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte über die aktuellen Corona-Zahlen: Fünf infizierte Personen waren für Mittwoch, den 14.12.2022 in Schrozberg gemeldet, die Inzidenz im Landkreis lag bei 63,7 – diese Zahl stammte allerdings vom 08.12.2022. Die Zahlen beim Landratsamt Schwäbisch Hall werden nämlich künftig nur noch einmal pro Woche aktualisiert. Bürgermeisterin Förderer bat deshalb um Verständnis dafür, dass sie künftig diese Zahlen nicht mehr in den Sitzungen bekannt geben wird.
  • 31 Ukrainer sind derzeit in Schrozberg gemeldet. Die Aufnahmequote für Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern für das Jahr 2022 habe die Stadt Schrozberg erfüllt, so Bürgermeisterin Förderer. Allerdings, im nächsten Jahr gibt es ohne Zweifel weiter Bedarf an Wohnraum für Geflüchtete. Denn momentan gebe es nach Auskunft des Landratsamtes Schwäbisch Hall einen großen Zulauf auf die Landeserstaufnahmestellen. In diesem Zusammenhang teilte Bürgermeisterin Förderer außerdem einen wichtigen Termin mit: Ein Treffen für einen Austausch von haupt- und ehrenamtlichen Helfern soll am Donnerstag, den 19. Januar 2023 um 18.30 Uhr. Eine Einladung dazu wird in Kürze im Mitteilungsblatt „Unter Uns“ zu finden sein.
  • Eine Krankheitswelle erreichte die Schule Schrozberg und die Kindergärten. Im städtischen Kindergarten „Haus am See“ fand deshalb nur eine Notbetreuung statt.
  • Auf den auf den Tischen ausliegenden Veranstaltungskalender für das Jahr 2023 wies Bürgermeisterin Förderer hin. Dieser wurde auch über das Mitteilungsblatt „Unter Uns“ verteilt. Bürgermeisterin Förderer würde sich freuen, wenn die Veranstaltungen gut besucht werden.
  • Zu einer Veranstaltung lud Bürgermeisterin Förderer gleich ein – der Neujahrsempfang soll im kommenden Jahr endlich wieder stattfinden. Vorgesehen ist dafür Mittwoch, der 18. Januar 2022 um 19.00 Uhr in der Stadthalle in Schrozberg.

Umsatzsteuergesetz und speziell der § 2b beschäftigen erneut den Gemeinderat

In einem ersten Tagesordnungspunkt hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 die Anpassung der örtlichen Satzungen an den § 2b UStG beschlossen. Um den Aufwand für die notwendige Änderung der Vielzahl von Satzungen in Grenzen zu halten, hat die Finanzverwaltung der Stadt Schrozberg eine so genannte Artikelsatzung auf Grundlage eines Satzungsmusters des Gemeindetags Baden-Württemberg für die Umstellung erarbeitet.

Ob die Gültigkeit dieser Satzung ab dem 01.01.2023 notwendig sein wird, kann allerdings im Moment noch nicht beantwortet werden. Denn kurz nach der Sitzung vom 10.11.2022, in welcher sich der Gemeinderat ausschließlich mit den Auswirkungen dieses Paragraphen und den notwendigen Änderungen beschäftigt hatte, ging am 15.11.2022 ein Informationsschreiben des Städtetages Baden-Württemberg ein, dass der Bund die Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre, also bis zum 31.12.2024 hinaus plant. Ob dies nun endgültig so im Bundestag beschlossen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Allerdings hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, wenn möglich bei Nichtanwendung des § 2b UStG ab dem 01.01.2023 von einer weiteren Optionsregelung Gebraucht zu machen bis der § 2b UStG endgültig in Kraft tritt bzw. die Stadt Schrozberg diesen freiwillig anwendet. Einzig die Änderung der Kommunalen Vereinbarung EDV und auch die Vereinbarung zwischen der Stadt Schrozberg und dem Zweckverband Straßenkehrmaschine tritt wie beschlossen in Kraft, da dies keine steuerlichen Auswirkungen hat.

Gemeinderat fasst Grundsatzbeschluss zum Neubau eines Feuerwehrhauses und für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Einsatzabteilung Spielbach

Feuerwehrhaus-Spielbach / Ansicht und den Grundriss des geplanten Gebäudes
Feuerwehrhaus-Spielbach / Ansicht und den Grundriss des geplanten Gebäudes

Der Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Schrozberg sieht vor, dass in Spielbach ein neues und zeitgemäßes Feuerwehrhaus gebaut werden soll. Mit einem ersten Vorentwurf wurde nun das Planungsbüro Grups aus Niederstetten beauftragt, dieses hatte bereits das Feuerwehrhaus West in Bartenstein geplant und gebaut. Zu Gast war Architekt Rafael Grups um den Gemeinderäten diesen Vorentwurf, auch visuell mit Hilfe einer Präsentation kurz vorzustellen. Zu Beginn ging Herr Grups auf die an ihn herangetragene Aufgabenstellung ein, welche ähnlich war wie die in Bartenstein. Geplant werden sollte ein Gebäude, welches für eine Mannschaftsstärke von 30 Feuerwehrleuten ausgelegt ist. Planungsrelevante Vorgaben ergeben sich aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg sowie der DIN Norm für Feuerwehrhäuser. Fördermittel der Fachförderung und Mittel aus dem Ausgleichsstock sollen für die Finanzierung beantragt werden. Das zu bauende Gebäude, welches am östlichen Ortsausgang von Spielbach in Richtung Böhmweiler errichtet werden soll, soll einen mittleren Qualitätsstandard erfüllen, zweckmäßig sein und nach den Vorgaben der EnEV gebaut werden. Wichtig bei der Planung der Zufahrt/Ausfahrt und auch dem Grundriss des Gebäudes sind die Abläufe während eines Einsatzes. Wegen der Größe der Räume ergeben sich nach der DIN Norm für Feuerwehrhäuser nach Aussage des Architekten klare Vorgaben, welche von ihm mit dem vorgestellten Entwurf fast auf den m² eingehalten wurden. Genau wie das Feuerwehrhaus West in Bartenstein soll auch das geplante Gebäude in Spielbach in Holzbauweise mit einer geringen Dachneigung entstehen, welche ein sogenanntes „Sandwichdach“ ermöglichen. Dieses wiederrum bietet sich gut für eine Photovoltaikanlage an, welche, so Herr Grups in seinen Ausführungen, zwischenzeitlich auch verpflichtend ist. Ein großer Unterschied zu dem Gebäude in Bartenstein ist, dass die dort eingesetzt Heiztechnik mit einer Gas-Therme nun nicht mehr möglich und gewünscht ist. So muss mehr in die Heiztechnik, die Verbindung einer Wärmepumpe mit der geplanten Photovoltaikanlage investiert werden. Abschließend ging Herr Grups auf die erste sich ergebenden Kostenschätzung ein. Er betonte dabei, dass man sich hier noch in einem sehr frühen Planungsstadium befinde und deshalb nur eine Kostenschätzung möglich sei. Gesamtkosten für alle Kostengruppen von rund 1.650.000 € standen am Ende der Aufstellung – zum Vergleich, in Bartenstein zeigte eine Kostenfeststellung Gesamtkosten von rund 1.420.000 €. Herr Grups bat darum, bei Vergleichen zu anderen Gebäuden oder auch Feuerwehrhäusern keine Kostengruppen außer Acht zu lassen, also neben dem Bauwerk selbst auch die Gewerke wie z.B. vorbereitende Maßnahmen, technische Anlagen, Außenanlagen und Freiflächen. Viele der schon in Bartenstein tätigen Firmen hat er auch für dieses Projekt um eine erste Kostenschätzung gebeten, schon dort hatte sich eine deutliche Preissteigerung abgezeichnet. Angeschlossen hatte sich dann eine kurze Diskussion, die sich hauptsächlich um das geplante Gebäude, dessen Größe und die doch sehr hohen Kosten handelte.

Weiter soll ein wasserführendes Löschgruppenfahrzeug das bisherige Tragkraftspritzenfahrzeug der Einsatzabteilung Spielbach ersetzen. Für dieses Fahrzeug wird für die Planung ein Preis von 450.000 € angenommen, ein Zuschuss in Höhe von 96.000 € nach Z-Feu wird dafür im Jahr 2023 beantragt. Ein zweiter Stellplatz im geplanten Feuerwehrhaus soll für den kürzlich beschafften Löschwasseranhänger vorgesehen werden.

Der Gemeinderat stimmte am Ende einstimmig der vorgestellten Planung für das Feuerwehrhaus und für die Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeuges zu.

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Rathaus Schrozberg

Neues deutsches Namensrecht

Ab 1. Mai 2025 gibt es ein neues deutsches Namensrecht, mit viel mehr Möglichkeiten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Die Namenswahl nach der Eheschließung wird vielfältiger
  • Doppelnamen für Kinder sind möglich
  • erleichterte Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder

Erklärungsvideo zum Ehenamensrecht: 
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU 

Erklärungsvideo zum Kindesnamenrecht: 
https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss 

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